1. Auf dem Weg in den "Ruhestand"

Der Eintritt in die nachberufliche Lebensphase bringt viele Veränderungen in der persönlichen Lebensgestaltung mit sich, auf die man sich rechtzeitig - d. h. noch während des Berufslebens - einstellen sollte.

Mit der sog. Teilrente (§ 42 SGB VI) ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Sie kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der zustehenden Vollrente bezogen werden. Ab dem 55. Lebensjahr kann u.U. Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Rentenberatungsstellen.

Weitere Informationen:

Einige Arbeitgeber unterstützen die Teilnahme älterer Arbeitnehmer an Seminaren zur Vorbereitung auf den Ruhestand. Daneben bieten Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen offene Vortragsreihen bzw. Seminare zum Thema an. Nähere Informationen erteilen die jeweiligen Anbieter sowie die Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts.